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Jugendordnung

§ 1 Zuständigkeit, Mitgliedschaft

Die Jugendordnung ist die Grundlage für die BASKETBALLJUGEND des TSV Ettlingen. Zur BASKETBALLJUGEND gehören ALLE Mitglieder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, sowie die nach dieser Jugendordnung gewählten oder berufenen Mitarbeiter. Die BASKETBALLJUGEND führt und verwaltet sich selbständig im Rahmen der Satzung des Vereins.

§ 2 Ziele

Die BASKETBALLJUGEND fördert die sportliche Betätigung und das soziale Verhalten. Sie pflegt Gemeinschaftssinn, Integration und Verständigung und gibt den jugendlichen Mitgliedern des Vereins Hilfe bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Sie schafft Verantwortungsbewusstsein im Verein und darüber hinaus – nach dem Motto „Mitspielen – Mithelfen“.

§ 3 Aufgaben

Planung, Organisation und Durchführung von:

  • Ausflügen, Freizeiten, Tischtennis-Turnier, Streetball-Turnieren, u.v.m.
  • Spielfesten (bei besonderen Anlässen, wie Aktionstag in der Woche der ausländischen Mitbürger der Stadt Ettlingen)
  • Mithilfe beim Straßenfeststand des TSV inkl. Korbanlage.

Sportangebot über Ligabetrieb hinaus:

  • Einladungsturnier um den SPIDERS CUP
  • Vereinsmeisterschaft für gemischte Mannschaften um die SPIDERS-TROPHY
  • Juxturniere wie Silvester- oder Fastnacht-Cup
  • (Jugend-)Sommerrunde
  • Teilnahme an Turnieren (z.B. zwei oder mehrere Tage, international o.ä.) einzelner oder mehrerer Teams
  • Teilnahme an Veranstaltungen mit anderen Jugendlichen
  • Unterstützung des Wettkampfsports der Basketballabteilung (Kampfrichter, Jugend-Schiedsrichter und -Betreuer, Spielfeldvorbereitung, u.v.m.)


§ 4 Organe der Basketballjugend

Organe der BASKETBALLJUGEND sind

  • das Jugendmeeting
  • die Jugendleitung (Jugendvorstand)


§ 5 Das Jugendmeeting

Das Jugendmeeting ist das oberste Organ der BASKETBALLJUGEND. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der BASKETBALLJUGEND nach § 1 ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.
Aufgaben des Jugendmeetings sind vor allem:

  • Jahresplanung der BASKETBALLJUGEND
  • Bericht der Jugendleitung mit Aussprache insbes. über die Mittelverwendung des abgelaufenen Jahres und den Bericht der Kassenprüfer
  • Entlastung der Jugendleitung
  • Wahl der Jugendleitung, mit Ausnahme der Vertreter/innen der Jugendgruppen

Die Kassenprüfung wird durch die Revisoren des Vereins oder vom Vereinsvorstand benannten Personen durchgeführt.
Das Jugendmeeting tritt einmal jährlich vor der ordentlichen Jahreshauptversammlung des Vereins zusammen.
Es wird mindestens 2 Wochen vorher durch Veröffentlichung im Ettlinger Amtsblatt sowie Aushang im Vereins- und Clubraum einberufen.
Das Jugendmeeting kann darüber hinaus in dringenden Fällen durch die Jugendleitung einberufen werden.
Auf Antrag eines Drittels der stimmberechtigten Mitglieder der Jugendversammlung muss eine außerordentliche Jugendversammlung innerhalb von 6 Wochen stattfinden.
Jedes ordnungsgemäß einberufene Jugendmeeting ist – unabhängig von der Zahl der erschienenen Stimmberechtigten – beschlussfähig.
Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
Für die Änderung der Jugendordnung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.

§ 6 Jugendleitung

Die Jugendleitung besteht aus

  • einem/r Jugendleiter/in
  • einem Assistenten / einer Assistentin (nach Möglichkeit unter 28 Jahre)
  • einem/r Jugendkassenwart/in
  • je einem/r Vertreter/in der Jugendgruppen des Vereins, wie Betreuer/in oder Trainer/in der Jugendmannschaften
  • einem Jugendsprecher und einer Jugendsprecherin, die zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wofür sich u.a. die Kapitäne der Jugendmannschaften zur Wahl stellen sollen.

Außerdem sollen die Gruppenvertreter – wie Teamkapitäne, ein/e Jugendschiedsrichtervertreter/in – an den Treffen der Jugendleitung beratend teilnehmen.
Der/Die Jugendleiter/in vertritt die Interessen der BASKETBALLJUGEND nach innen und außen. Er/Sie ist Vorsitzender/ Vorsitzende der Jugendleitung und stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand des Vereins.
Der Jugendsprecher und die Jugendsprecherin werden auf ein Jahr, die übrigen Mitglieder der Jugendleitung auf zwei Jahre vom Jugendmeeting gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl der Jugendleitung im Amt.
In die Jugendleitung ist jedes Vereinsmitglied wählbar.
Die Jugendleitung erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, dieser Jugendordnung sowie den Beschlüssen des Jugendmeetings.
Die Jugendleitung ist für ihre Beschlüsse gegenüber dem Jugendmeeting und dem Vorstand des Vereins verantwortlich.
Die Jugendleitung trifft sich möglichst vierteljährlich. Auf Antrag eines Drittels der Mitglieder der Jugendleitung ist von dem/r Jugendleiter/in ein Treffen binnen 2 Wochen anzusetzen.
Die Jugendleitung ist beschlussfähig, wenn die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist.
Die Jugendleitung ist zuständig für die Jugendangelegenheiten des Vereins nach § 3, soweit dies nicht Aufgabe des Jugendmeetings ist. Sie entscheidet über die Verwendung der der BASKETBALLJUGEND zufließenden Mittel.

§ 7 Die Jugendbetreuer

Neben Planung und Durchführung von Training und Wettkampf soll der/die Betreuer/in auch Jugendarbeit im Sinne dieser Jugendordnung betreiben.

§ 8 Kassenführung

Die BASKETBALLJUGEND wirtschaftet selbständig und eigenverantwortlich mit den ihr vom Verein zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln sowie Zuschüssen, Spenden und sonstigen Einnahmen. Sie ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für Maßnahmen der Jugendarbeit.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des/r Jugendkassenwarts/in und einer des/r Jugendleiter/in oder des/r Assistenten/in.
Der Nachweis über die sachgerechte Verwendung der Mittel erfolgt durch die BASKETBALLJUGEND.
Dem Vereinsvorstand gegenüber ist die BASKETBALLJUGEND rechenschaftspflichtig. Ihm ist jederzeit Einblick in die Kassenführung zu geben.

§ 9 Sport und Umwelt

Die BASKETBALLJUGEND fördert umweltbewusstes Verhalten.

  • Umweltaktionen, z.B. Korkensammlungen
  • bei Auswärtsfahrten nach Möglichkeit Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im KVV-Bereich
  • die BASKETBALLJUGEND unterhält einen schadstoffarmen Jugendbus, zur Reduzierung von PKW Einzelfahrten
  • bei Veranstaltungen gilt das Motto „Mehrweg statt Einweg“
  • Erwachsene sollen in dieses Programm miteinbezogen werden (Anregung zu Fahrgemeinschaften, umweltfreundliche Waschanleitung für Trikots usw.)


§ 10 Jugend – Drogen – Sport

Die BASKETBALLJUGEND gibt keine Ermunterung oder Aufforderung zum Genuss jeglicher Drogen.
In der Sporthalle gibt es keinen Alkohol und es gilt Rauchverbot (für Jugendliche und Erwachsene).
Kein Alkohol als Programmersatz.
Im Vereinsraum sind alkoholfreie Getränke billiger, als die vergleichbaren Mengen Bier oder Wein.

§ 11 Öffentlichkeitsarbeit

Die Jugendgruppen berichten von ihren Aktivitäten im Ettlinger Amtsblatt (z.B. Spielberichte der Jugendmannschaften).
Ihnen steht in jeder Ausgabe des TSV Report mindestens je eine Seite zu. Darüber hinaus stehen der BASKETBALLJUGEND für „Nicht nur sportliche Berichte“ auch weitere Seiten in jeder Ausgabe des TSV Report zur Verfügung.

§ 12 Sonstiges

Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gilt die Vereinssatzung.

§ 13 Inkrafttreten

Die Jugendordnung wurde in der Jugendversammlung am 04.12.1992 mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen.
Sie ist mit der Genehmigung durch den Vorstand am 30.01.1993 in Kraft getreten.
Die Neufassung erfolgte im Jugendmeeting am 14.02.1996 mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder und ist mit der Genehmigung durch den Vorstand am 26.02.1996 in Kraft getreten.

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